Gerda Hansens – Kreative zu arm für die Grundrente – Mitunterzeichnung - Senkung des geforderten Mindesteinkommens

Mitunterzeichnung Appell" Lebensleistung verdient Respekt. " Stimmt.

Das gilt für alle. Auch für Kreative. Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12. 624 EUR) erwirtschaftet worden sein.

Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.

Sehr viele Künstler* innen werden dies absehbar nicht erreichen!

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (! ) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der KSK.

Beitrag 08.03.2026 - Veranstalter | Bildende und Darstellende Kunst | Kunsthandwerker | Kunstmärkte | Kunstförderungen | Bühnenprogramme | Kulturpetitionen | Kulturappelle
Mini Gerda Hansens D Nebel

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